Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma R&A Überdachung OHG

1.1. Anbieter ist die R&A Überdachung OHG, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main, offenbach@ra-ueberdachung.de. Die Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen, nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten für gegenwärtige und, sofern nichts anderes vereinbart wird, auch künftige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen.

1.2. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von unserem Geschäftsführer unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten von uns sind zu abweichenden Vereinbarungen nicht befugt.

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden sowie vom Verkaufsberater gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.2. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen und -informationen stehen, können nicht entstehen.

2.3. Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Kunden auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen Dingen Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind uns unverzüglich anzuzeigen.

2.4. Die Bestellung des Kunden stellt zunächst nur ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Auftrag bestätigt wird. Die Auftragsbestätigung ist gegenüber uns nur wirksam, wenn sie vom Kunden per Email schriftlich bestätigt oder unterschrieben wird.

2.5. Der Kunde muss vor der Auftragserteilung die Eigentumsverhältnisse offenlegen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass der Kunde auch Eigentümer ist. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen kann die Auftragsausführung erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigentümers erfolgen; bei entsprechenden Zweifeln an den Eigentumsverhältnissen sind wir insoweit berechtigt, mit den Arbeiten alsweilen zuzuwarten.

2.6. Beim Außendiensttermin und am Montagetermin muss die Grundstücksgrenze klar gekennzeichnet sein. Dabei reichen auch ein niedriger Zaun, eine Hecke oder eine niedrige Mauer aus. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze optisch deutlich hervorgehoben und für jeden zu erkennen ist. Ab wann es sich um Grenzbebauung handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies ist vor Auftragserteilung durch den Kunden sicherzustellen. Die Maße, die in der Auftragsbestätigung mit dem Außendienstmitarbeiter vereinbart werden, sind vor dem Montagetermin vom Kunden im Einklang mit der Grundstücksgrenze zu verifizieren. Nachträgliche Reklamation der Positionierung stellen insoweit keine Mängel dar.

2.7. Nachträgliche Veränderungen des vereinbarten Leistungsumfangs muss der Kunde mit unserem Büro kommunizieren. Dazu muss der Vertrieb Tel: +49 6976024976, E-Mail: offenbach@ra-ueberdachung.de informiert werden. Veränderungen, die vor Ort mit den Monteuren besprochen werden, gelten nur dann als Auftragserweiterung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Ausgenommen sind offene Definitionen in der Auftragsbestätigung wie Höhe, Tiefe oder Position der Produkte.

3.1. Die vereinbarten Preise gelten für umseitig angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten.

3.2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und beziehen sich auf die besprochenen Spezifikationen. Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen oder Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise wie z. B. der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.

3.3. Sind seit Vertragsabschluss mindestens vier Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder Materialpreis, so sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie ausdrücklich vereinbart worden ist. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

3.4. Die Notwendigkeit eines Statikers bei Einzelberechnungen oder gesonderten statischen Berechnungen bedarf einem Aufpreis in Höhe der durch den Statiker festgelegten Summe.

3.5. Verpackungen sind vom Kunden zu entsorgen.

3.6. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind grundsätzlich abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel.

3.7. Bei Teillieferungen, die durch uns ohne Rücksprache mit dem Kunden veranlasst werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die vereinbarten Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

4.1. Vereinbarte Termine gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn diese ausdrücklich als solche von uns schriftlich bestätigt wurden.

4.2. Wir sind von verschiedenen Lieferanten und deren Lieferzeiten abhängig. Eine eventuelle Lieferverzögerung ist leider nicht auszuschließen und begründet, sofern wir dies nicht zu vertreten haben, keinen Verzug.

4.3. Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Verschiebung eines bestehenden Termins oder die Vereinbarung eines neuen Montagetermins vor. Hierzu müssen auch Arbeitszeitengesetze respektiert werden, ggfs. sind Folgemontagetermine oder kurzfristige Planungsänderungen die Folge. Es muss berücksichtigt werden, dass das Handwerk nicht immer konkret planbar ist und es können durch äußere Einflüsse Abweichungen in der Planung vorkommen.

5.1. Holt der Kunde die Ware ab, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versenden wir die Ware an den Kunden, geht die Gefahr gegenüber Unternehmen mit Übergabe der Ware an den Transporteur über und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Kunden.

5.2. Der Kunde hat die Lieferung innerhalb von sieben Werktagen nach Montagebeendigung abzunehmen; erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahme, so gilt die erbrachte Leistung als abgenommen. Hierauf werden wir den Kunden auch nochmals bei Übergabe hinweisen.

6.1. Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.

6.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung unserer Forderungen unberührt.

6.3. Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Kunde dieselbe ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an andere herausgeben.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.

7.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.

7.2.  In sich geschlossene Teilabschnitte können teilabgerechnet werden.

7.3. Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit unserem Geschäftsführer oder der berechtigten Vertretungsperson möglich.

7.4. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungtransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

7.5. Schecks werden nicht akzeptiert.

7.6. Ratenzahlung ist nur zulässig, wenn wir dem ausdrücklich zustimmen. Sollte der Kunde im Falle einer Ratenzahlung mit einem Betrag in Höhe von zwei Raten oder mehr in Verzug geraten, so wird der dann noch offene Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.

7.7. Die Aufrechnung ist außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Geldforderungen nicht zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen durch den Kunden ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, ausgeschlossen.

7.8. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder wird vom Kunden die Zahlung schuldhaft eingestellt oder kommt es zur Zwangsvollstreckung gegen den Kunden, so sind wir berechtigt, jederzeit anstelle der vereinbarten Zahlung sofortige Barzahlung zu verlangen, unser Eigentum an der gelieferten Ware geltend zu machen, diese wegzunehmen und freihändig zu verwerten sowie vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf.

8.1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetruppes durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Kunde verpflichtet, die Mehrkosten und Aufwendungen zu tragen.

8.2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen. Pflanzen-, Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten muss mit weiteren Kosten durch einen Fehlermontagetag oder den entsprechenden Kosten für den Pflanzzuschnitt durch uns auf Stundenlohnbasis gerechnet werden.

8.3. Bei Fundamentarbeiten muss die Fläche von Asphalt, Beton, Pflaster oder ähnlicher Bausubstanz befreit werden. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an im Gebäude gelegen Gegenständen, die uns nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Kunden bekannt gemacht worden sind. Der Montagetrupp arbeitet mit Baumaschinen und gegebenenfalls chemischen Materialien wie Montagemörtel, wodurch Beeinträchtigungen an Pflaster oder Bodenbelägen entstehen können. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Kunden zu schützen (Bauvlies oder ähnliche Baustellenschutzeinrichtungen).

8.4. Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist von uns nicht geschuldet. Es gehört zu den Aufgaben des Kunden, dies entsprechend bei Fachfirmen zu beauftragen.

8.5. Bei Fundamentarbeiten ist die Entsorgung des Erdauschubs nicht im Auftragsumfang enthalten. Auch die Anpflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang. Es gehört zu den Aufgaben des Kunden, dies entsprechend zu beauftragen.

8.6. Montagen erfolgen im Regelfall im Freien. Da Material und unser Montagetrupp Wettereinflüssen sowie örtlicher Gegebenheiten wie z. B. Erde und Regen ausgesetzt sind, ist eine Verschmutzung von Böden und Wänden nicht auszuschließen. Hier obliegt es dem Kunden, Flächen ggf. durch Folien oder Bauvlies zu schützen.

8.7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Kunden ist; Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Kompensation.

8.8. Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz durch den Kunden, da dies nicht von uns zu vertreten ist. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, ausgeführt. Zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen Terminkollisionen mit anderen bereits vereinbarten Montagen. Wir werden insoweit den Nachholtermin bestmöglich mit dem Kunden abstimmen.

9.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit der Ablieferung respektive Abnahme der Ware. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt beim Kauf von Neuware zwei Jahre und bei gebrauchter Ware ein Jahr, sofern der Kunde Verbraucher ist.

9.2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr und wir haben zwecks Nacherfüllung die Wahl, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und/oder Leistung, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.

9.3. Die gewöhnliche Abnutzung der Ware stellt keinen Mangel dar. Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung durch den Kunden bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, sind ebenfalls nicht von der Gewährleistung umfasst.

9.4. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung: Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke von 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der nach den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre.

9.5. Die Tiefe von sämtlichen Markisen (ausgenommen Wintergartenmarkisen) wird im Neigungswinkel von 5° definiert, somit ist die endgültige horizontal gemessene Tiefe nach Montage abhängig von dem eingestellten Neigungswinkel. Je steiler die Markise im Neigungswinkel montiert wird, desto kürzer wird die horizontal gemessene Tiefe.

9.6. Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist üblich bei Zuschnittanlagen und stellt keinen Mangel dar.

9.7. Wir sind kein Abdichtungs- oder Dachdeckerbetrieb. Jegliche Bauwerke, außer Warmwintergärten, sind schlagregenfest, bei stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann jedoch Wasser eintreten. Jegliche Abdichtungen, insbesondere des Hauswandanschlusses, stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge dar. Dauerhafte Lösungen können besprochen werden, müssen jedoch gesondert abgerechnet werden.

9.8. Markisenstoffe sind Hochleistungsprodukte und hohen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Beim Bewerten von Verbraucheranliegen halten wir uns an die ITRS Regelungen, online im PDF-Format nachzulesen unter folgender URL: http://itrs-ev.com/ueber-uns/richtlinien/. Markisenstoffe sind nach ITRS Richtlinien (publiziert vom Industrieverband für technische Textilien, Rolladen und Sonnenschutz) zu bewerten und es gelten die Angaben des Herstellers.

10.1. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 15 Jahren vom Hersteller. Ausgenommen sind B-Ware-Artikel und -Bauten.

10.2. Die von uns verarbeiteteten Profile sind in höchstem Maße kratz- und korrosionsgeschützt und weisen durch die besonders dickwandige Ausführung ein Maximum an Stabilität auf. Wir sind von unseren Produkten überzeugt, daher erhalten Sie zusätzlich 15 Jahre Garantie auf die elektrostatische Pulverbeschichtung.

10.3. Nicht reklamationsfähig sind folgende Fälle: Einschlüsse oder Fehlbindungen in der Pulverbeschichtung, Unwesentliche feine Kratzer, winzige Dellen, leichte Profilwölbungen, Verschürfungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar, da diese produktionsbedingt vorkommen können. Sie haben keine Auswirkungen auf die Funktionalität oder die Lebensdauer des Systems. Bei kleinen Kratzern unter 50mm Länge und 1mm Tiefe sowie kleineren Dellen unter 1cm wird eine Ausbesserung mit einem Lackstift vorgenommen. Falls dennoch der Austausch des Bauteils gewünscht wird, so muss dieser in Höhe der Herstellungs- und Lohnkosten berechnet werden.

10.4. Garantie auf Polycarbonat Platten: Unsere Stegplatten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von originalem VFL-Montagezubehör. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit, hat kundenseitig zu erfolgen. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen. Als Ersatz erfolgen Produktlieferungen der genannten Hersteller gleicher Qualität. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Kunden kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Kunde den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

10.5. Hagelbruch: Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurde. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamidhagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.

11.1. Unsere Haftung ist beschränkt auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln von uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.

11.2. Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes; Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

11.3. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragwertes.

11.4. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Wir haften nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

11.5. Wir haften nicht für die Zulässigkeit des Vorhabens nach baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften. Hierfür ist allein der Kunde bzw. Bauherr verantwortlich. Wir können insoweit keine Rechtsberatung geben.

12.1. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (R&A Überdachung OHG, Sprendlinger Landstraße 180,63069 Offenbach am Main, offenbach@ra-ueberdachung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

12.2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

12.3. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: offenbach@ra-ueberdachung.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Hinweis zum Wertersatz

Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (einschließlich Werkverträge), so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.

13.1. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist die R&A Überdachung OHG. Kontaktdaten siehe oben.

13.2. Wir verarbeiten die Kundendaten (insbesondere: Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Auftragsinhalt) zum Zwecke der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, z. B. Auftragserfassung, Rechnungsstellung), auf Grund gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, z. B. steuerliche Aufbewahrung von Rechnungen) auf Basis berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, z. B. bei Forderungsdurchsetzung durch Weitergabe an Inkasso) oder Ihrer freiwilligen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

13.3. Ihre Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies für die obigen Zwecke erforderlich ist. Empfänger der Daten können im Übrigen auch eingesetzte Dienstleister sein, auf deren Dienste wir zum Betrieb unseres Unternehmens (z. B. technische Dienstleister für die Wartung der Software und IT-Landschaft, Hosting-Provider) und zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten angewiesen sind; Diese verarbeiten als sogenannte Auftragsverarbeiter für uns Ihre Daten und sind zum sorgfältigen Umgang mit den Daten verpflichtet

13.4. Ihre Daten werden nach Wegfall des Zwecks, zu denen sie erhoben wurden, und sofern keine Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Aufbewahrung der Wahrnehmung bzw. Verteidigung von Rechtsansprüchen dient, gelöscht.

13.5. Sie haben hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, ggfs. Berichtigung oder Löschung, ggfs. Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung (siehe dazu sogleich noch detaillierter) sowie auf Datenübertragbarkeit. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sie haben das Recht, eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

13.6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO: Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

13.7. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an uns.

14.1. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.1. Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2. Für Verträge mit Kunden, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb des Gebietes von Deutschland haben und für Lieferungen in Gebiete außerhalb von Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften des Sitzstaates des Verbraucherkunden.

15.3. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.

15.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.