5.1 Holt der Kunde die Ware ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet der Auftragnehmer die Ware an den Kunden, geht die Gefahr gegenüber Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über.
5.2 Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware ein Jahr, sofern der Kunde Verbraucher ist.
5.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr und der Auftragnehmer hat die Wahl zur Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der R&A Überdachung GbR müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.
5.4 R&A Überdachung GbR übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.
5.5 Die von uns verarbeiteten Profile sind in höchstem Maße kratz-, stoß- und korrosionsgeschützt und weisen durch die besonders dickwandige Ausführung ein Maximum an Stabilität auf. Wir sind von unseren Produkten überzeugt. Und daher erhalten Sie zusätzlich 15 Jahre Garantie auf die elektrostatische Pulverbeschichtung.
Nicht reklamationsfähig sind folgende Fälle:
Einschlüsse oder Fehlbildungen in der Pulverbeschichtung, Feine Kratzer, winzige Dellen, leichte Profilverwölbungen, Verschürfungen etc. stellen keinen Mangel dar, da diese produktionsbedingt sind. Sie haben keine Auswirkungen auf die Funktionalität oder die Lebensdauer des Systems sind geringfügige Begleiterscheinungen aufgrund äußerer Einflüsse.
Bei kleinen Kratzern unter 50mm und 1mm Tiefe sowie kleineren Dellen unter 1cm² wird eine Ausbesserung mit einem Lackstift vorgenommen. Falls dennoch der Austausch des Bauteils gewünscht wird, so muss dieser in Höhe der Hersteller- und Lohnkosten an Verbraucher berechnet werden.
5.6 Garantie auf Polycarbonat Platten
Unsere Stegplatten sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben. Die Firma R&A Überdachung GbR gewährt 2 Jahre Garantie unter folgenden Bedingungen.
Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs-und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von originalem VLF-Montagezubehör. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre
Hagelbruch
Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurde. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt
5.7 keine Gewährleistung auf Abdichtungen
Die Firma R&A Überdachung GbR ist kein Abdichtungs- oder Dachdeckerbetrieb. Jegliche Bauwerke außer Warmwintergärten sind schlagregenfest, bei stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann Wasser eintreten. Jegliche Abdichtungen, insbesondere der Hauswandanschluss, stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge dar. Dauerhafte Lösungen können besprochen werden, müssen jedoch gesondert abgerechnet werden.
5.8 Gewährleistung bei Markisenstoffen
Markisenstoffe sind Hochleistungsprodukte und hohen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Beim Bewerten von Verbraucheranliegen halten wir uns an die ITRS Regelungen.
Online im PDF-Format nachzulesen unter folgender URL: https://itrs-ev.com/ueber-uns/richtlinien/
Markisenstoffe sind nach ITRS Richtlinien (publiziert vom Industrieverband für technische Textilien, Rollladen und Sonnenschutz) zu bewerten und es gelten die Angaben des Herstellers.